DAS SERVICED-APARTMENT-HAUS IM ÜBERBLICK
• 561 Apartments in zwei Häusern (ca. 17 m² – 40 m²)
• 354 Tiefgaragenstellplätze / 24 Außenstellplätze
• Rd. 2.000 m² öffentliche Gemeinschaftsflächen, u. a. Backshop-
Restaurant, Bar, Fitnessbereiche, Lounges, Waschsalons,
Kinder- / Jugend- und Erwachsenen-Spielräume
• Große öffentliche Terrassen, teilweise private Dachterrassen
• Große und einladende Freibereiche, lauschige Innenhöfe
• Moderne, energetisch optimierte und ganzheitliche
Gebäude- und Apartmentplanung, direkt zugeschnitten
auf die Bedürfnisse der Bewohner
• Kompakt-harmonische und durchdachte Raumgestaltung
• Zulässige Aufenthaltsdauern von bis zu 6 Monaten
GEWERBEANSIEDLUNGEN IN DIREKTER UMGEBUNG
• Ca. 2 km zum Gewerbegebiet Unterföhring Ost
• Ca. 3,8 km zum Gewerbegebiet Ismaning
• Einer der bedeutendsten Medien- und Versicherungsstandorte
Deutschlands (u. a. Allianz, Bayerischer Rundfunk, ProSiebenSat.1,
Sky, ZDF) mit rd. 20.000 Arbeitnehmern und rd. 2.200 angesiedelten
Gewerbebetrieben
• Supermärkte: Rewe, Aldi, Edeka
• Bäckerei mit Frühstücks- & Tagesgastronomie
• dm-Drogeriemarkt, Sixt Autovermietung
• Ladengeschäfte: u. a. Media Markt, Tretter, Decathlon
• SportScheck Allwetteranlage mit: Health Club (Indoor &
Outdoor Gym), Fitness / Sauna / Pool / Tennis / Soccer
• Verwendung klassischer Baumaterialien wie z. B. Eichenholz
für Böden und Fensterbänke in den Apartments
• Verwendung einer ressourcenschonenden Photovoltaikanlage
sowie Einsatz von Fernwärme
• Heizung und Kühlung über Gebläsekonvektoren im
Deckenbereich (4. und 5. Obergeschoss)
• Multimedia- und Glasfaseranschluss
• Außen liegender Sonnenschutz über vertikale Markisoletten
• Flache Duschwannen mit Echtglas-Trennwänden
• Handtuchheizkörper im Bad
• Elektronisches Türschließsystem
• Videoüberwachung zur Sicherstellung eines ruhigen und
geschützten Wohnumfelds
• Vorrüstung von 30 Kfz-Elektroladestationen
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
STEUERLICHE ASPEKTE
• Gemäß den anzuwendenden Regelungen des § 13b Abs. 2 Nr. 3
UStG erfolgt der Grundstücksverkauf unter Anwendung des
sogenannten „Reverse Charge Verfahren“, also ohne den Ausweis
der Umsatzsteuer („Nettokauf“). Der Käufer führt hierzu
in seiner ersten bzw. darauffolgenden Umsatzsteuer – Voranmeldung
die auf den Kaufpreis entfallende (aber dort nicht ausgewiesene)
Umsatzsteuer auf und macht in gleicher Höhe seinen
bestehenden Vorsteuererstattungsanspruch geltend. Im Ergebnis
findet kein Zahlungsfluss statt und der Verkauf erfolgt in
liquider Hinsicht ohne die Umsatzsteuer, also netto.
• Aufgrund der Optierung gemäß § 9 Abs. 1 UStG erfolgt auch die
Vermietung zuzüglich Umsatzsteuer. Die vom Verwalter an den
Käufer auszukehrende Miete enthält insoweit auch die anteilige
Umsatzsteuer. Diese kann mit bestehenden Vorsteueransprüchen
verrechnet werden und die Differenz ist gegenüber dem
Finanzamt mittels Umsatzsteuervoranmeldungen zu erklären
und auszugleichen.
• Soweit der Käufer im Zuge einer eigenen Unternehmerschaft
nicht bereits laufend eine Umsatzsteuererklärung abgibt, registriert
er sich binnen eines Monats nach Kaufvertragsabschluss
erstmals entsprechend bei seinem Wohnsitzfinanzamt, um danach
dann die erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu können.
• Die Registrierung kann der Käufer eigenständig über das bundeseigene
Internetportal „Elster“ (https://www.elster.de) oder
aber über seinen Steuerberater vornehmen. Alternativ stellt
der Verkäufer eine Steuerkanzlei zur Verfügung, die gegen fixes
Entgelt die ggf. erforderliche erstmalige Anmeldung beim
Finanzamt für den Käufer erledigt und optional auch die fortlaufende
steuerliche Betreuung übernimmt.
• Im Anschluss an die erstmalige Anmeldung hat der Käufer im
Regelfall quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung beim
Finanzamt abzugeben.
• Bei einem jederzeit möglichen Wiederverkauf bleibt aus einkommensteuerlicher
Sicht ein ggf. entstehender Veräußerungsgewinn
steuerfrei, solange der Verkauf erst nach der geltenden
zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgt.
HINWEIS ZUR KÄUFEREIGNUNG
Für diejenigen Kaufinteressenten, die heute bereits „Kleinunternehmer“
nach § 19 UStG sind und dies auch bleiben möchten,
ist diese Investition nicht geeignet. Ebenso ist diese Investition
nicht für Kaufinteressenten geeignet, die eine Immobilie zum
Zwecke der Eigennutzung erwerben möchten.
Unter folgendem Link https://www.volksbank-raiffeisenbank-regensburg-schwandorf.de/service/rechtliche-hinweise/agb-sonderbedingungen.html finden Sie AGB & Sonderbedingungen der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG.
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